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Digitalisierung im Mittelstand

Barrierefreiheit im Web: Jetzt schon fit für die Zukunft sein!

Von 3. November 2023Februar 29th, 2024No Comments4 min read

Barrierefreiheit auf Websites ist heute mehr als nur eine ethische Verpflichtung – sie ist ein geschäftlicher Erfolgsfaktor.

Trossingen, November 2023. Die Einführung eines Barrierefreiheits-Tools auf Ihrer Webseite öffnet Türen für eine breitere Zielgruppe, verbessert die Nutzererfahrung und stärkt zusätzlich das Image Ihres Unternehmens als sozial verantwortlicher Akteur wahrgenommen zu werden.

Barrierefreiheits-Tools können zahlreiche Vorteile bieten, darunter:

Die Einbindung eines smarten Barrierefreiheits-Tools allein, macht die Website aber noch nicht barrierefrei. Wichtig zu wissen ist: Es ersetzt nicht die inhaltliche Pflege Ihres Contents. Sind beispielsweise Bilder nicht beschrieben, kann die Installation eines Tools das auch nicht beheben und es erfordert weitere Maßnahmen und Optimierungen.

Verpflichtend wird die Barrierefreiheit von Websites und Apps für die meisten erst 2025, für Krankenkassen oder Kommunen gilt die Pflicht bereits heute. Inwiefern sich die Barrierefreiheit Ihrer Website aber bereits schon heute auf Ihr Suchmaschinenergebnis – und damit Ihre Sichbarkeit im Web auswirkt – darüber kann eine kurze Prüfung z.B. mit PageSpeed Insights Aufschluss geben.

Projektleiterin, Katarina Dujmovic, von der Matoma GmbH, berichtet über die wachsende Zahl an Anfragen zu ihrem SmartAccess Tool zur Barrierefreiheit: „Um in der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftswelt erfolgreich zu sein, ist es für Unternehmen immer entscheidender den Themen Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Es kann daher aus den genannten Gründen schon heute ein Erfolgsfaktor sein, sich vor der gesetzlichen Verpflichtung um das Thema Barrierefreiheit zu kümmern.“

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 in deutsches Recht überführt und setzt den European Accessibility Act (EAA) um. Die dazugehörige Verordnung (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die ab dem 28.06.2025 auf den Markt kommen bzw. für Verbraucher erbracht werden. Der Geltungsbereich umfasst den Online-Handel, Hardware, Software sowie überregionalen Personenverkehr und Bankdienstleistungen.

Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen. Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen ergreifen. Die Barrierefreiheitsanforderungen werden durch die BFSGV festgelegt, unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik. Konkrete Anforderungen resultieren aus Normen und Standards, veröffentlicht durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen begründen eine Konformitätsvermutung.

Das BFSG gilt für verschiedene Produkte, darunter Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals und Verbraucherendgeräte. Im Bereich Dienstleistungen umfasst es Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen und E-Books im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28.06.2025 erbracht werden.

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Matoma

Author Matoma

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