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Digitalisierung im Mittelstand

Die 10 gravierendsten DSGVO-Fehler und wie du sie als Website-Betreiber vermeidest

Von 23. Januar 2024März 28th, 2024No Comments3 min read
DSGVO: Privacy Policy

Die 10 gravierendsten DSGVO-Fehler und wie du sie vermeidest

1. Unzureichendes Impressum:

Jeder Website-Betreiber steht gemäß der Anbieterkennzeichnungspflicht im Telemediengesetz § 5 in der Verantwortung, ein vollständiges Impressum bereitzustellen. Dies umfasst Angaben wie Vorname, Name, Straße, PLZ und Wohnort, um Besuchern und potenziellen Vertragspartnern die notwendigen Informationen zugänglich zu machen.

2. Mangelnde Datenschutzerklärung:

Eine klare Datenschutzerklärung ist essenziell, um Besucher über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Dabei sollen sämtliche gesammelten Daten, einschließlich IP-Adressen, Browser-Daten, Cookies und Analyse-Tools wie Google Analytics, transparent dargestellt werden. Zudem sollte dem Besucher die Möglichkeit gegeben werden, Einfluss auf die Datennutzung zu nehmen.

3. Fehlender Cookie-Hinweis:

Die DSGVO und ePrivacy-Richtlinie setzen die Verpflichtung, vor dem Setzen von Cookies die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers einzuholen. Ein sogenannter Cookie-Hinweis bei Erstbesuch der Website ermöglicht dem Besucher die Auswahl und Zustimmung zu gewünschten Cookies.

4. Nicht-anonymes Tracking:

Die Nutzung von Tracking-Tools wie Google Analytics erfordert eine sichere Anonymisierung der übermittelten Daten. Selbst bei Zustimmung zum Tracking sollte die Identifizierbarkeit des Nutzers ausgeschlossen sein.

5. Fehlende Auftragsverarbeitung:

Gemäß DSGVO ist die Vereinbarung eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung mit allen Dienstleistern, die personenbezogene Daten speichern, zwingend. Diese vertragliche Regelung dokumentiert die verantwortungsbewusste Datenverarbeitung durch externe Dienstleister.

6. Fehlerhafte Kontaktformulare:

Die Verschlüsselung von Kontaktformularen über HTTPS sowie der klare Hinweis auf die Datenschutzerklärung sind erforderlich. Zusätzlich kann eine Checkbox im Kontaktformular zur Einwilligung in die Datenverarbeitung beitragen.

7. Nicht-verschlüsselte Datenübertragung:

Sämtliche Daten, insbesondere personenbezogene Daten, müssen verschlüsselt übertragen werden. Die Umstellung der gesamten Website auf SSL (HTTPS) gewährleistet eine sichere Übertragung.

8. Facebook-Pixel ohne Einverständnis:

Die Einbindung des Facebook-Pixels für Social-Media-Kampagnen sollte erst nach vorheriger Zustimmung jedes Nutzers erfolgen. Hierbei unterstützt das Consent-Management-Tool (Cookie-Box), eine datenschutzkonforme Integration.

9. YouTube-Videos und Embeds ohne Einwilligung:

Das Einbetten von YouTube-Videos und anderen “Embeds” sollte erst nach der ausdrücklichen Einwilligung der Besucher erfolgen, um die Übertragung personenbezogener Daten zu verhindern.

10. Unsicheres Hosting:

Die Auswahl eines sicheren Hosting-Anbieters mit klaren Datenschutzrichtlinien und verschlüsselten Servern ist von entscheidender Bedeutung für den umfassenden Schutz der Website und der darauf gespeicherten Daten.

Fazit:

Die DSGVO hat die Anforderungen an Website-Betreiber erheblich verschärft. Die Einhaltung der genannten Maßnahmen sowie der Einsatz von Tools wie der Cookie-Box erleichtern die Umsetzung einer datenschutzkonformen Website.

Kontinuierliche Überprüfungen und Anpassungen sind jedoch im dynamischen Umfeld des Datenschutzes unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Lea

Author Lea

Leas umfangreiche Praxiserfahrung bereichert unser Team mit neuen Perspektiven und innovativen Methoden, insbesondere in den Fachgebieten SEO, Website-Analyse und Einhaltung der DSGVO. Ihr Studium als Wirtschaftsinformatikerin ermöglicht es ihr, eine Brücke zwischen technischen Lösungen und wirtschaftlichen Anforderungen zu schlagen – eine Kombination, die bei der Betreuung unserer mittelständischen Kunden von entscheidender Bedeutung ist. Diese spezialisierten Kenntnisse sind fundamental, um unsere digitalen Vorhaben voranzutreiben.

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