Skip to main content
AktuellesDigitalisierung im Mittelstand

Barrierefreiheit auf Ihrer Website

By 4. Juni 2025No Comments2 min Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und bringt neue Anforderungen für viele Unternehmen und deren Websites mit sich.

Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen Fähigkeiten – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

 

Wen betrifft das BFSG?


Websitebetreiber sind betroffen, wenn ihre Seite:

  • einen Webshop enthält, dessen Produkte sich (auch) an B2C richten,
  • ein Kontaktformular bietet oder
  • ein Online-Terminbuchungssystem integriert hat.

Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.


Wie kann Barrierefreiheit erreicht werden?

Folgende Maßnahmen helfen:

  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund (z.B. durch bestimmte Farbtöne)
  • Leicht verständliche Texte sowie in ausreichender Schriftgröße
  • Videos und Audiodateien bieten Untertitel an
  • Die Webseite kann allein mit der Tastatur angesteuert und genutzt werden
  • Bilder sind mit Alternativtext versehen
  • Bilder, Formulare, Links, Schaltflächen, Eingabefelder können mittels Screenreader vorgelesen werden
  • Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist vorhanden


Hilfreiche Tools:
Mit unserem Barrierefreiheits-Tool lassen sich einige zentrale Anforderungen des BFSG, wie unter anderem Kontraste, Schriftgrößen oder Tastatursteuerung unkompliziert erfüllen – ohne aufwendige technische und inhaltliche Änderungen an der bestehenden Website vornehmen zu müssen.

Jetzt testen! Wir richten Ihnen gerne eine 14-tägige Testversion auf Ihrer Website ein – natürlich unverbindlich.

Um Webseiten barrierefrei zu gestalten, bedarf es weiterer auch manueller Maßnahmen. Wir haben bereits Erfahrungswerte gesammelt und unterstützen Sie gerne.


Fazit:
Digitale Barrierefreiheit ist kein kurzfristiger Trend, sondern wird sich auf allen Websites durchsetzen. Gesetze wie das BFSG stellen klare Anforderungen und sorgen damit für digitale Teilhabe aller Menschen gleichermaßen.
Wer seine Website barrierefrei gestaltet, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern auch verantwortungsvoll. Barrierefreiheit zahlt direkt auf die Zufriedenheit Ihrer Nutzer und die positive Außenwirkung Ihres Unternehmens ein.